Schlierseeseminar im Januar
Ich habe euch ja schon mal von dem IGMetall Schlierseeseminar im Januar erzählt. Da ist es so gedacht, dass man in der 1. Woche Urlaub nimmt und für die 2. Woche vom Betrieb unbezahlt freigestellt wird. Für diesen Sonderurlaub gibt’s auch ein Gesetz.
Leider hat es aber mit der Freistellung nicht geklappt, weil das Gesetz was wir hatten 2007 durch ein anderes abgelöst wurde, von dem aber bei uns niemand was wusste. Die S*P Rechtsabteilung hat’s gefunden und dort heißt in §3, dass der Antrag auf Freistellung spätestens 4 Wochen vor Beginn der Freistellung eingereicht werden muss. Das klappte dann also nicht – also kann ich nur in der 1. Woche dabei sein.
Schade, aber nicht zu ändern. Aber in allem Negativem steckt was Positives: Ich kann in der 2. Woche dann zur Berufsschule gehen – super!
Die Schule ist so scheiße. Aber das ist ein anderes Thema.























